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Ihr Kassen- und Privatarzt für Vorsorgeuntersuchungenin Wien 1020

Bei Dr. Thomas Handl können Sie neben allgemeinmedizinischen Behandlungen auch eine Führerscheinuntersuchung durchführen lassen. Hier ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie unter akuten Beschwerden leiden, wie Infektionskrankheiten, oder Magen-Darm-Beschwerden. Selbstverständlich können Sie Ihre regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen bei Dr. Handl vornehmen und Ihre Impfungen auffrischen lassen. Auch den Mutter-Kind-Pass erhalten Sie bei Dr. Handl. Patienten mit chronischen Krankheiten, wie etwa Stoffwechselkrankheiten, werden von Dr. Handl langfristig begleitet und medizinisch versorgt. Auch bei psychosomatischen Erkrankungen, Herz- und Gefäßbeschwerden, oder Erkrankungen der Gelenke und Weichteile können Sie sich an Dr. Handl wenden. Gegebenenfalls verweist er Sie an einen Facharzt, falls dies in Ihrem Fall erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass Dr. Handl zwar auch Hausbesuche macht, diese aber nur nach Absprache, bzw. Voranmeldung, sowie in Notfällen möglich sind.

  • Hausbesuche
  • Allgemeinmedizinische Behandlung
  • Untersuchungen für den Führerschein
  • Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge
  • Patientenverfügung
  • Impfung
  • Pflegegeldantrag
  • OP-Freigabe
  • Wundversorgung
  • Mutter-Kind-Pass
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Informationen zur Führerscheinuntersuchung

Wer in Österreich einen Führerschein machen möchte, muss vorab nachweisen, dass er zum Lenken eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Dafür ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, an deren Ende ein Gutachten erstellt wird. Die Untersuchung kann nur von dazu berechtigten Ärzten durchgeführt werden.

In der Untersuchung wird geprüft, wie es um den Gesundheitszustand einer Person bestellt ist und ob eine Fahrtauglichkeit vorliegt. Die Klasse D erfordert darüber hinaus ein verkehrspsychologisches Screening. Im Gutachten wird attestiert, ob jemand geeignet, bedingt geeignet, beschränkt geeignet, oder nicht geeignet dazu ist, ein Kraftfahrzug zu lenken. Bei Beantragung des Führerscheins darf das Gutachten nicht älter als 18 Monate sein.

Für die Untersuchung darf frei unter den berechtigten Ärzten gewählt werden. Jedoch sind Ärzte ausgeschlossen, die die Person in den letzten fünf Jahren betreut haben. Daher kann die Untersuchung nicht vom eigenen Hausarzt durchgeführt werden.

Bitte rufen Sie NICHT während der ersten zwei Ordinationsstunden an! Für Terminvereinbarungen rufen Sie bitte eine Stunde vor den Öffnungszeiten an.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

  • Montag 15:00 - 19:00 Uhr
  • Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Jetzt anrufen: +43 1/728 0303

Terminvereinbarungen können bereits eine Stunde vor den Öffnungszeiten telefonisch vereinbart werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der ersten zwei Ordinationsstunden keine Anrufe entgegennehmen können.

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